Der Steuertipp
Wenn der Umzug beruflich bedingt ist - und nur in diesem Fall - kann er von der Steuer abgesetzt werden.
Das ist der Fall, wenn:
- Sie einen neuen Job antreten oder versetzt werden und deswegen in eine andere Stadt ziehen müssen.
- Sie durch den Umzug näher an Ihrem Arbeitsplatz wohnen, beispielsweise mindestens 9 Kilometer (einfache Strecke) oder sich Ihre Fahrzeit zum Job um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzt.
- wenn Sie eine Zweitwohnung (beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung) aufgeben.
Allerdings können Sie Umzugskosten steuerlich nicht unbegrenzt geltend machen. Die Höhe orientiert sich daran, wie viel ein Bundesbeamter in vergleichbarer Position als Umzugskosten-Vergütung bekäme. Anstelle von Einzelnachweisen können Pauschalen angesetzt werden: 529 EURO für Singles, 1050 EURO für Ehepaare und 231 EURO für jedes weitere Familienmitglied.
Jobs
Zur Verstärkung unserer Umzugsteams suchen wir ständig neue Mitarbeiter für den Bereich Transport und Küchenmontagen.
Sie sind motiviert, hilfsbereit,
körperlich fit und verfügen über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in den Bereichen Umzug, Möbel- oder Küchenmontage? Weitere Informationen...
Lagerung
Haben Sie Waren, Inventar oder Objekte, die Ihnen zeitweilig den Platz rauben...?
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